Disko Laser

Disko Laser


Showlaser zählen aufgrund ihrer Steuer- und Regelbarkeit zu den intelligenten Lichtgeräten und stellen eine besondere Form der Lichttechnik dar. Sie sind aufgrund der erzielbaren Lichteffekte, ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten - sowohl indoor als auch outdoor - sowie ihrer einfachen Installation und Handhabung bei Veranstaltungen sehr beliebt.

Anwendungsgebiete und Einsatzbereiche
Showlaser werden im Show- und Entertainmentbereich in Diskotheken (Disko Laser), auf Partys (Party Laser), bei Pop- und Rockkonzerten oder Multimedia-Veranstaltungen eingesetzt. Als Sky Laser in den Nachthimmel gerichtet, machen sie gezielt auf sich aufmerksam, ein bestimmter Veranstaltungsort ist somit leicht zu finden, denn durch die Bündelung des Laserstrahls sowie der ähnlichen Wellenlänge des ausgestrahlten Lichts sind Sky Laser bis in eine Entfernung von 25 Kilometern wahrnehmbar. Aufgrund der zahlreichen Spezialeffekte ist der Einsatz von Showlasern auch im künstlerischen Bereich möglich. Mittels spezieller Effektgitter sowie bestimmter Spiegelstrukturen können Laserstrahlen gestreut und vervielfältigt werden, was die Darstellung von geometrischen Objekten, Strahlengeschossen oder Sternformationen ermöglicht, auch stroboskopische Effekte können auf diese Weise erzielt werden. Durch den Einsatz einer Nebelmaschine lässt sich die optische Wirkung weiter steigern, im Rahmen einer Projektions- bzw. Beamshow können auch bewegliche Figuren (Animationen) auf einen Hintergrund projiziert werden. In Verbindung mit ansprechender Musik ist es somit möglich, per Laser eine individuelle Choreographie zu schaffen. In einem Showroom kann nun die komplette Laser-Produktion vorab präsentiert werden, sodass sich der Besucher ein Bild von den einzigartigen Möglichkeiten machen kann.  
Schließlich sei noch der Einsatz von Lasergeräten in Marketing und Werbung erwähnt. Auch hier sind die Einsatzmöglichkeiten vor allem bei einer Außenpräsentation vielfältig, denn durch die unbegrenzte Länge des Laserstrahls kann die Abstrahlung eines Werbeslogans oder Firmenlogos auch auf Gebäuden, Berghängen oder Wasserfällen erfolgen. Bereits mit Disko Lasern lässt sich im urbanen Bereich eine geeignete Wirkung erzielen, etwa auf Bürgersteigen oder Hauswänden.

Technische Klassifizierung
Gemäß den internationalen Sicherheitsbestimmungen für Lasergeräte werden diese nach ihrer Lichtleistung verschiedenen Leistungsklassen zugeordnet.  In Klasse II befinden sich jene Geräte bis 1 Milliwatt (mW) Lichtleistung, dazu zählen kleine Party Laser, Laserpointer sowie Ziel- und Richtlaser für die Landvermessung. Klasse III beinhaltet Geräte bis 5 mW Leistung (Disko Laser) während Showlaser der Klasse IV (über 5 mW) meist bei Großveranstaltungen Verwendung finden. 

Bedienung und Sicherheitshinweise
Bei sachgemäßer Handhabung gelten Lasergeräte als für Mensch und Umwelt vollkommen ungefährlich. Bei der Verwendung von Videokameras oder Fotoapparaten ist allerdings auf eine ausreichende Distanz zum Laserstrahl zu achten, da sonst das Objektiv der Kamera durch den Laserstrahl beschädigt werden kann. Dies gilt sowohl für den Lasereinsatz in Diskotheken oder auf Partys (Disko Laser, Party Laser), als auch bei größeren Lasershows.  
Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, ist auf die richtige Entfernung zwischen Laserprojektor und Projektionsfläche zu achten. Für deren Ermittlung gibt es jedoch keine allgemeingültigen Richtlinien, da diese von zahlreichen Faktoren, wie etwa Scangeschwindigkeit, Anzahl der Lichtpunkte, Art und Umfang der eingescannten Muster, Divergenz des Laserstrahls, sowie der Ausgangsleistung des Laserprojektors abhängig ist.

Gesetzliche Bestimmungen
Der in den internationalen “Sicherheitsbestimmungen für Lasergeräte Teil 1” (IEC 60825-1) vorgeschriebene MZB-Wert darf nicht überschritten werden. Als MZB (maximal zulässige Bestrahlung) wird die größtmögliche, für Menschen unter normalen Bedingungen unbedenkliche Strahlenbelastung durch Laserstrahlen in einem bestimmten Gebiet bezeichnet. Generell entsprechen Laserprojektoren der Klasse II (bis max.1mW) diesem Grenzwert. Da jedoch die höchste verfügbare Strahlenausgangsleistung des verwendeten Laserprojektors lediglich einen indirekten Einfluss auf die Höhe des bei einer Laserpräsentation entstehenden MZB-Wertes hat, ist es – abhängig von Umfang und Dauer der Laserprojektion, den äußeren Bedingungen sowie den Einstellungen des Laserprojektors – auch mit Projektoren der Klassen III  (Disko Laser) und IV absolut möglich, diesen MZB-Wert für die Dauer einer Veranstaltung einzuhalten.
Eine Genehmigung durch den TÜV ist für den Betrieb von Showlasern grundsätzlich nicht erforderlich.